In Baden-Württemberg ist die Einrichtung von Frauenbüros / Gleichstellungsstellen / Ämter und Referate für Frauenbelange bislang - im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern - keine Pflichtaufgabe der Kommunen.
Noch immer sind in Baden-Württemberg die Kommunalen Frauenbeauftragten nicht in der Landkreis- und Gemeindeordnung verankert.
Die Ansprechpartnerinnen der Landkreise und Städte finden Sie auf den Folgeseiten.