Expertinnen für Frauenpolitik / Chancengleichheit
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In Baden-Württemberg ist die Einrichtung von Frauenbüros / Gleichstellungsstellen / Ämter und Referate für Frauenbelange  bislang - im Gegensatz zu fast allen anderen Bundesländern - keine Pflichtaufgabe der Kommunen.

Noch immer sind in Baden-Württemberg die Kommunalen Frauenbeauftragten nicht in der Landkreis- und Gemeindeordnung verankert.

Die Ansprechpartnerinnen der Landkreise und Städte finden Sie auf den Folgeseiten.

 

www.frauenbeauftragte-ba-wue.de | mail@frauenbeauftragte-ba-wue.de